Internationale Familienmediation, Recht und Gesetz
Leitfaden Kapitel
Jeder Elternteil hat das Recht, seinen Wohnort zu wechseln und ein neues Leben in einem anderen Land zu beginnen. Eine solche Entscheidung darf allerdings nicht getroffen werden, wenn sie die Rechte des anderen Elternteils und das Recht der Kinder auf regelmäßigen Kontakt zu beiden Eltern verletzt.
Es ist wichtig sich klarzumachen, dass juristische Aspekte bei grenzüberschreitenden Familienstreitigkeiten eine entscheidende Rolle spielen. Wegen des Zusammenspiels zweier oder mehrerer Rechtssysteme und verschiedener anwendbarer internationaler, regionaler und/oder bilateraler rechtlicher Instrumente können solche Familienkonflikte außerordentlich komplex sein.
Von besonderer Bedeutung ist eine Reihe dieser multilateralen oder regionalen Rechtsvorschriften, die auf den Schutz des Rechts der Kinder abzielen, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten, wie es im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes festgelegt ist. Zu diesen Instrumenten gehören:
- Das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung von 1980;
- Das Übereinkommen des Europarats über das Sorgerecht für Kinder von 1980;
- Das Interamerikanische Übereinkommen über die internationale Rückführung von Kindern von 1989;
- Das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern von 1996;
- Das Übereinkommen des Europarats über den Umgang von und mit Kindern von 2003;
- Die Brüssel-IIa-Verordnung der Europäischen Union von 2003.
Die Entscheidung, mit einem Kind in einen anderen Staat umzuziehen, sollte nur getroffen werden, wenn sie nicht im Widerspruch zu den einschlägigen nationalen und internationalen Vorschriften steht. Andernfalls würde der Umzug als ein sogenanntes widerrechtliches Verbringen eines Kindes betrachtet werden (siehe Artikel 3 Haager Übereinkommen von 1980).
Aufgrund der rechtlichen Komplexität solcher Fälle benötigt die Mediation bei internationalen Familienstreitigkeiten die Unterstützung durch spezialisierte Rechtsberatung. Ihr Recht, ein Gerichtsverfahren einzuleiten, bleibt von einer Mediation unberührt, egal, ob diese mit einer Vereinbarung abgeschlossen wird oder nicht.
Rechtsanwälte/innen und andere Experten, z.B. Beratungsstellen, die auf grenzüberschreitende Fälle spezialisiert sind, kennen die vorgenannten internationalen, aber auch nationalen Rechtsvorschriften, die auf einen Fall anwendbar sind. Dies beinhaltet z.B. Verjährungs- und Ausschlussfristen.
Spezialisierte Rechtsberatung hilft den Parteien, darauf zu achten, dass bei der Mediation die Rechte aller Beteiligten, insbesondere die der Kinder, berücksichtigt und gewahrt werden.
Die Rechtsberater/innen können Sie sowohl vor als auch während der Mediation unter anderem über folgende Punkte informieren:
- Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten vor allem im Bereich der elterlichen Verantwortung, damit Sie Ihre Entscheidungen im Zuge der Mediation auf der Grundlage ausführlicher Informationen treffen können;
- Juristische Aspekte einer Trennung oder Scheidung, über die die Parteien während der Mediation nicht rechtlich bindend entscheiden können, da sie gesetzlich geregelt sind;
- Ob die Mediationsvereinbarung mit den rechtlichen Vorgaben in allen betroffenen Staaten in Einklang steht;
- Wie die Vereinbarung in allen betroffenen Rechtssystemen rechtlich bindend und durchsetzbar gestaltet werden kann;
- Ob Sie im Falle einer Trennung gesetzlich verpflichtet sind, vor Beginn der Mediation bestimmte Entscheidungen zu treffen oder bestimmte Schritte einzuleiten;¨
- Juristische Maßnahmen, die Sie ergreifen können, wenn Sie glauben, dass eine Gefahr für das Wohlergehen Ihres Kindes vorliegt.
Ist eine Mediation erfolgreich, werden die von den Teilnehmern/innen getroffenen Entscheidungen normalerweise schriftlich festgehalten. Dieses Dokument wird, je nach Staat, als Übereinkunft, Mediationszusammenfassung oder Mediationsvereinbarung bezeichnet.
Spezialisierte Anwälte/innen oder andere Experten/innen, die spezialisierte Rechtsberatung anbieten, werden Ihnen helfen dafür zu sorgen, dass Inhalt und Wortlaut der Vereinbarung mit jedem anwendbaren Recht vereinbar sind. Sie können auch dabei helfen, die Vereinbarung so zu formulieren, dass sie in allen betroffenen Staaten bindend und durchsetzbar wird. Es liegt in Ihrem Interesse, dafür zu sorgen, dass Ihre Vereinbarung in den betroffenen Staaten anerkannt werden muss und von den entsprechenden Justizbehörden der Länder umgesetzt werden kann.
Da eine Vereinbarung in der Regel nicht unmittelbar rechtlich bindend und durchsetzbar ist, müssen entsprechende Schritte unternommen werden, die die Parteien in die Lage versetzen, vor Gericht zu gehen, wenn die Vereinbarung nicht eingehalten wird.
Einer Vereinbarung kann man dadurch Rechtswirkung verleihen, dass man sie gerichtlich beglaubigen lässt oder dass ihr Inhalt in eine Gerichtsentscheidung aufgenommen wird. Anschließend beantragt man dann die Anerkennung oder Beglaubigung der Entscheidung in dem anderen Staat/den anderen Staaten. Ein/e spezialisierte/r Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin kann Ihnen Auskünfte darüber erteilen, wie Sie in Ihrem Fall am besten vorgehen.
Die Informationen, die Sie von Ihrem Rechtsanwalt erfahren sollten, sowie alle Punkte, die in eine Mediationsvereinbarung aufgenommen werden können, finden Sie hier.